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Kesselspeisewasserbehandlung

Höchste Qualitätsansprüche für Dampfkesselanlagen

Kesselspeisewasserbehandlung

Eine optimale Kesselspeisewasserbehandlung ist entscheidend für die Betriebssicherheit und Langlebigkeit Ihrer Dampfkesselanlage. Mit unseren Produkten und unseren Serviceleistungen erreichen wir einen sicheren, wirtschaftlichen und schonenden Anlagenbetrieb.

Werterhalt

  • Umfassender Korrosionsschutz
  • Verhinderung von Ablagerungen

Kombiprodukte

  • 1 Produkt für mehrere Aufgabenstellungen
  • 1 Dosierstelle

Spezialprodukte

  • Kundenspezifisch
  • Aus eigener Herstellung
  • Ökologisch vertretbar
  • Toxikologisch unbedenklich

Inbetriebreinigung

  • Materialschonender Abtrag bereits vorhandener Beläge

Service

  • Begleitende Analysen
  • Teilnahme an Revisionen

Hoch- und Niederdruckdampfkessel und Schnelldampferzeuger

Die chemische Nachbehandlung von Kesselspeisewasser ist eine gemäß DIN EN 12953-10 und DIN EN 12952-12 erforderliche und ergänzende Maßnahme zur Wasseraufbereitung mit dem Ziel, die Kesselanlage zuverlässig vor wasserbedingten Ablagerungen und Korrosionen zu schützen.

Dampfkessel

Unsere für die Kesselspeisewasserbehandlung entwickelten Kombiprodukte sind überwiegend polymerbasiert. Gegenüber einer reinen Phosphatdosierung bringen sie eine Reihe von Vorteilen mit sich.

Kesselspeisewasserkonditionierung mit folgenden Aufgabenstellungen:

  • Verhinderung von Härteausfällungen sowohl im Wasserraum des Dampfkessels als auch im Speisewasserbereich,
  • Materialschonender Abtrag bereits vorhandener Beläge,
  • Einstellung eines umfassenden Korrosionsschutzes im gesamten Dampf- und Kondensatnetz
  • Einstellung der erforderlichen Schutzalkalität.

Wissenswertes

Thermische Entgasung

Thermische Entgasung

Wasser kann physikalisch im Siedezustand bei Überdruck entgast werden, um die im Wasser gelösten Gase Sauerstoff und Kohlendioxid (freie Kohlensäure) sowie Inertgase wie Stickstoff weitgehend auszutreiben.

Wie das Verfahren funktioniert erfahren Sie hier

Inbetriebreinigung von Dampfkesseln

In der Ausgabe 12/24 der Fachzeitschrift „Brauwelt“ stellen unsere Mitarbeiter Dr. Robert Höckendorf und Pascal Buhani das erfolgreiche Konzept der Inbetriebreinigung von Dampfkesseln durch die Konditionierung mit Polymeren vor.

Zum Artikel
Inbetriebreinigung von Dampfkesseln
Kulinarischer Dampf

Kulinarischer Dampf

Der Begriff „gefilterter Dampf“, der in vielen Fällen auch „kulinarischer Dampf“ genannt wird, bezeichnet Dampf, der durch Edelstahlfeinfilter mit einer spezifischen Porengröße geführt wird.

Was es dabei zu beachten gibt erfahren Sie hier

Thermische Entgasung

Das Speisewasser, das dem Dampfkessel zugespeist wird, muss thermisch entgast werden, um die im Wasser gelösten Gase Sauerstoff und Kohlendioxid als Auslöser für Korrosionen weitgehend zu entfernen.

Bei der thermischen Entgasung wird der physikalische Umstand genutzt, dass mit zunehmender Temperatur die Löslichkeit von Gasen in Flüssigkeiten sinkt. Eine optimale Entgasung erfolgt daher bei einem Überdruck von ca. 0,1 - 0,4 bar bzw. bei einer Temperatur von ca. 102 - 108 °C („Thermische Vollentgasung“).

Dazu wird das Speisewasser über eine Dampflanze im Speisewasserbehälter durch Zugabe von Dampf aus dem Dampfkessel aufgeheizt und durchmischt („Aufkochentgasung“). Oben auf dem Speisewasserbehälter ist ein Entgaserdom aufgeflanscht, in den zusätzlich Dampf eingespeist wird.

Der Entgaserdom enthält eine Kaskade von Rieselblechen, über die das aufbereitete Zusatzwasser und das Kondensat geleitet werden und in den Speisewasserbehälter laufen („Rieselentgaser“). Im Gegenstrom strömt Dampf zum Kopf des Entgasers und heizt das eingeleitete Wasser auf. Dabei werden die gelösten Gase freigesetzt, steigen mit dem Dampf nach oben und entweichen am Kopf des Entgasers als sogenannter „Fegedampf“.

Zur Wärmerückgewinnung wird der Fegedampf über einen Brüdenkondensator bei Atmosphärendruck kondensiert und dient z. B. zur Aufheizung von kaltem Zusatzwasser.

Bei kleineren Kesselanlagen und niedrigerem Kesseldruck wird aus Kostengründen oft auf die Installation eines Entgaserdomes verzichtet. Die Versorgung mit Dampf zum Austreiben der Gase erfolgt dann lediglich über die Aufkochlanze. Die Dampfzufuhr wird häufig über einen mechanischen Temperaturregler angepasst und auf eine Temperatur > 90 °C geregelt.

Die nach der thermischen Entgasung im Speisewasser verbliebenen Restgehalte an Sauerstoff und Kohlendioxid müssen mit einem geeigneten Konditionierungsmittel chemisch gebunden werden. Dabei gilt: je höher die Entgasungstemperatur, desto geringer ist der Bedarf an Konditionierungsmitteln!

Kulinarischer Dampf

Der Begriff „gefilterter Dampf“ oder auch „kulinarischer Dampf“ bezeichnet Dampf, der durch Edelstahlfeinfilter mit einer spezifischen Porengröße geführt wird. Dabei gibt es folgendes zu beachten:

Bei direkt beheizten Anlagen muss der Dampf aus Wasser von Trinkwasserqualität hergestellt sein. Das zur Dampfbereitung verwendete Wasser ist frei von organischen Bestandteilen.

Verunreinigungen wie beispielsweise Partikel oder Abrieb von Ventilen und Dichtungen werden über einen Edelstahlfeinfilter mit einer maximalen Porengröße von 5 Mikron (5 μm) geführt. Dabei sollten mehr als 95 Prozent aller Partikel mit einer Größe von 2 μm herausgefiltert werden. Die Dampf- und Kondensatleitungen hinter dem Edelstahlfeinfilter müssen ebenfalls in Edelstahl ausgelegt sein.

Die Dampfreinheit ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit, der Kesselbauart und der Betriebsweise. Bei Einhaltung der Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit von Kesselwasser aus Großwasserraumkesseln (gem. VdTÜV und DIN EN 12953-10; salzarme Betriebsweise > 0,5 - 20 bar) und Einhaltung der Herstellervorgaben ist eine ausreichende Dampfqualität für einen ungestörten Heizbetrieb zu erwarten.

Nachteilige Einflüsse auf die Dampfreinheit können unter anderem starke Druck- und/oder Lastschwankungen, Überschreitung der maximalen Dampfleistung und eine Betriebsweise bei Drücken, die unter dem zulässigen Betriebsdruck liegen, haben.

Um ein Mitreißen von Kesselwasser auszuschließen, muss bei der Fahrweise darauf geachtet werden, dass „Spucken“ und „Schäumen“ des Kessels verhindert werden.

Die für die Kesselspeisewasserbehandlung erforderlichen Chemikalien dürfen gemäß § 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) keine dampfflüchtigen Bestandteile aufweisen und müssen für die Lebensmittelindustrie geeignet sein.